AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Uwe in der Au Reinigungstechnik GmbH,
Meeraner Str. 10 c, 12681 Berlin
in der Fassung 02/2022
1. Geltungsbereiche
a) Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und Leistungen.
Bedingungen des Käufers sind nicht verpflichtend, auch wenn diesen nicht ausdrücklich nach Eingang widersprochen wird.
Individuelle Verträge haben Vorrang vor den AGB.
b) Alle Angebote sind freibleibend und ohne Verbindlichkeit. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Werbemittel, technische
Daten und Zeichnungen o.ä. sind keine Beschaffenheitsangaben oder Garantien, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich
als solche bezeichnet sind.
c) Mündliche Nebenabredungen, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten, werden erst
durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
d) Abweichungen bei Liefergegenständen, in Angeboten, Probelieferungen und Muster- oder Vorlieferungen sind im Rahmen
der jeweils gültigen EN- oder DIN Normen zulässig.
e) Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch den Besteller
als angenommen.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich ab unserem Betrieb, ausschließlich von Verpackungen und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Verpackungen, Entsorgung, Maut- und Logistik von Vorlieferanten und Anlieferungen berechnen wir eine Lieferpauschale von 3,79 € pro Lieferung. Verpackungen nehmen wir zurück, wenn sie uns vom Verkäufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben wird. Für Europaletten wird eine Leihgebühr von 20,00 € netto berechnet.
3. Lieferungen
Die Lieferung erfolgt in alle Länder auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei Freilieferungen. Eine eventuelle Überschreitung der Lieferzeit entbindet nicht von der Abnahme. Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden. Sonderbestellungen sind abnahmepflichtig, eine Warenrücknahme oder ein Warenumtausch erfolgt nicht. An unbekannte Besteller erfolgt die Lieferung nur gegen Nachnahme oder Vorkasse. Abrufaufträge und -termine können soweit keine anderen festen Vereinbarungen getroffen wurden, im Rahmen unserer Liefermöglichkeiten eingehalten werden. Wird die Ware nicht vertragsgemäß abgerufen, sind wir berechtigt, mit einer angemessenen Nachfrist diese Ware zu berechnen.
Lieferungen frei Haus werden hinter der ersten Tür abgestellt. Einlagerungen in die Objekte oder Lager, sind darüber hinaus kostenpflichtig. 10,00 € pro Anlieferung. Für Versand von Ware mit Paketdienst oder Spedition, berechnen wir den tatsächlichen Aufwand.
4. Warenrücknahme
Eine Warenrücknahme kann für unbeschädigte Ware in ungeöffneten Verpackungen erfolgen. Frostempfindliche Chemikalien werden grundsätzlich ab dem 01.11. bis zum 30.04. nicht zurückgenommen. Rücksendungen von Ware an Herstellen, sowie entstehende Gebühren gehen zu Lasten der Besteller.
Für die Rücknahme von Waren und die Einlagerung in unserem Lager, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Netto-Warenwerts, mindestens jedoch 10,00 € je Vorgang berechnet.
5. Zahlungen und Verrechnungen
Unsere Rechnung sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort fällig. Beträge unter 100,00 € sind sofort bar zahlbar. Bei anderen Zahlungszielen hat die Zahlung so zu erfolgen, dass uns der Rechnungsbetrag am Fälligkeitstag zur Verfügung steht. 10 Tage nach Fälligkeitstermin gerät der Käufer in Verzug. Einer Mahnung bedarf es nicht. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückhaltung noch zur Aufrechnung. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens nach Verzug, sind wir berechtigt 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu erheben. Preisnachlässe entfallen bei Zahlungsverzug. Vereinbarte Skonti beziehen sich ausschließlich auf den Rechnungswert ohne Fracht und setzen den vollständigen Ausgleich der fälligen Verbindlichkeiten voraus.
6. Eigentumsvorbehalte
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde darf die Ware im normalen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern. Im Falle einer Weiterveräußerung, der von uns gelieferten Ware, geht die Forderung an den Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes unserer Ware auf uns über und gilt an uns abgetreten.
7. Beanstandungen
Beanstandungen der Ware haben sofort nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Unstimmigkeiten sind auf dem Lieferschein zu vermerken und vom Spediteur zu bestätigen.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort nach § 29 ZPO ist Berlin. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt deutsches Recht.